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21.10.2009: Mietmängel & Nebenkosten

Mietmängel:
Ihr Vermieter baut seit Wochen das Dachgeschoss aus, die Wände sind feucht, und in der Wohnung zieht es durch undichte Fenster? Schon einer dieser Mängel genügt, um die Miete zu mindern. Bis zu 80 Prozent bei Baulärm, 50 Prozent bei Feuchtigkeitsschäden und 20 Prozent bei Zugluft haben Mieter schon als Mietminderung rausgeholt. Voraussetzung ist dabei immer, dass Sie Ihren Vermieter schriftlich von den Mängeln in Kenntnis setzen und ihm eine angemessene Frist setzen, bis wann vorhandene Mängel behoben sein sollen. Als Mieter in einer Mietwohnung sollten Sie übrigens keine Großinvestition für die Renovierung der Mietwohnung tätigen. Denken Sie immer daran, dass es nicht Ihre Wohnung ist und sprechen Sie sich ggf. vorher mit dem Vermieter ab. Vielleicht beteiligt er sich ja an einer neuen Küche oder einem neuen Bodenbelag.

Nebenkosten:
Statistisch gesehen ist ein großer Anteil der Nebenkostenabrechnungen fehlerhaft. Oft werden Warm- und Kaltanteile doppelt abgerechnet. Schauen Sie deshalb genau hin oder lassen Sie sich von einem Fachmann beraten!

Quelle: SP

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